Hausordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen

der AFS und ESR!

Die Weiterentwicklung der Schule erfordert zusammen mit der technischen Entwicklung eine Neufassung unserer gemeinsamen Hausordnung. Diese ist in allen Kernpunkten identisch!

Jede unserer beiden Schulen hat darüber hinaus Bereiche, die nur ihrer eigenen Nutzung unterliegen. Hierfür sind teilweise zusätzliche Regelungen erforderlich. Um die Hausordnung für die jeweilige Schule übersichtlich zu halten, haben wir uns daher entschlossen, für jede Schule einen auf sie ausgerichteten Text zu verfassen, der sowohl die gemeinsamen Regeln enthält als auch die für die eigene Schule geltenden besonderen Vorschriften. Die speziellen Anordnungen der Nachbarschule sind darin nicht enthalten. Dies dient dem besseren Verständnis, der Einhaltung und Umsetzung der Hausordnung.

 

Hausordnung

Zielsetzung:

Unsere beiden Schulen sind ein Ort des Lernens und Lebens! Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, an unseren Schulen eine gute Ausbildung zu erhalten, um einen möglichst guten Abschluss zu erwerben. Das Zusammensein von mehreren 100 Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erfordert Rücksichtnahme und Verständnis, aber auch Regeln im Umgang miteinander und mit den Einrichtungen.

Die Festlegung dieser Regeln erfolgte in Übereinstimmung aller Mitglieder der Schulkonferenzen beider Schulen und der durch Gesetze und Verordnungen festgelegten Rahmenbedingungen.

Ziel dieser Regeln ist es vor allem, ein Klima zu schaffen, das ein erfolgreiches Lernen und Leben miteinander möglich macht. Dies setzt voraus, dass alle Personen sich gegenseitig achten, und dass die eigenen Interessen denen der Gemeinschaft untergeordnet werden. Die Pflege und Erhaltung aller Einrichtungen in der Schule ist hierfür eine selbstverständliche Voraussetzung.

Eine gute Schulatmosphäre und diszipliniertes Verhalten sind untrennbar. In dieser Gemeinschaft ist somit jedes erwachsene und jugendliche Mitglied verpflichtet, Verantwortung zu zeigen und Mitverantwortung für die folgenden Richtlinien zu übernehmen.

Regeln:

1 Allgemeine Regeln

1.1 Regeln nach dem Schulgesetz

Die Hausordnung nimmt auch Bezug auf das Schulgesetz. Zu den Allgemeinen Rechten und Pflichten aus dem Schulverhältnis heißt es in § 42:

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Unterrichtsveranstaltungen heißt es in

§ 43:

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

1.2 Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Alle SuS der Sekundarstufe I unterliegen während dieser Zeit der Aufsichtspflicht der Schule. SuS, die vorzeitig, z. B. aus Krankheitsgründen die Schule verlassen möchten, müssen sich vom Klassenlehrer / von der Klassenlehrerin (wenn diese nicht erreichbar sind, von der Schulleitung) unter Angabe des Grundes – nach vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten – beurlauben lassen; dies wird im Klassenbuch / Kursheft vermerkt. (Das Sekretariat stellt einen entsprechenden Abmeldeschein nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten aus.) Versäumter Unterrichtsstoff muss in jedem Falle nachgearbeitet werden.

Den Regelungen unterliegen auch volljährige SuS der Sekundarstufe I.

Hausregeln:

Vor Unterrichtsbeginn

1.1 SuS, deren Unterricht um 08.00 Uhr beginnt, steht das Pädagogische Zentrum (PZ) ab 7.50 Uhr zur Verfügung. Die Gänge zu den Unterrichtsräumen der ESR und im Bereich NW / Kunst werden erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Hier ertönt ein entsprechendes Klingelzeichen.

1.2 SuS, die für ihren Schulweg ein Zweirad (Fahrrad, Mofa, Moped) benutzen, steht ein Abstellplatz auf dem Schulhof zur Verfügung. Das Abstellen an anderen Orten auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.

Auf dem Schulgelände müssen alle Zweiräder geschoben werden. Kickboards sollen getragen werden.

    1. Die Klassensprecher/-innen informieren sich am Schwarzen Brett (beim Hausmeister) über evtl. anstehende Vertretungen und geben die Informationen an die Mitschüler/-innen weiter. SuS können sich in der Regel auch schon beim Verlassen der Schule über Vertretungen am nächsten Tag informieren.

2 Während der Unterrichtszeit

2.1 Damit der Unterricht ordnungsgemäß ablaufen kann, ist es notwendig, dass alle SuS und Lehrerinnen und Lehrer pünktlich erscheinen. Im Unterricht tragen alle zu einer guten Lernatmosphäre bei. Niemand hindert andere am Lernen. Es wird alles unterlassen, was den Unterricht stört.

2.2 Ist ein pünktliches Erscheinen von SuS aus begründetem Anlass (Nachschreiben einer Klassenarbeit, kurzfristig angesetzter Gesprächstermin mit Lehrer/-innen oder Schulleitung, o. ä.) nicht möglich, ist von ihnen auf jeden Fall sicherzustellen, dass die unterrichtenden Lehrer/-innen entsprechend informiert werden.

2.3 Erscheinen Lehrer/-innen nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn, verhält sich die Klasse / der Kurs ruhig und diszipliniert. Nach 5 Minuten fragen die Klassensprecher/-innen im Sekretariat nach.

2.4 Das Essen und Trinken ist während der Unterrichtsstunden nicht gestattet. (Ausnahme: Bei Klassenarbeiten und bei hohen Temperaturen im Sommer mit Genehmigung des/der unterrichtenden Lehrers/Lehrerin.)

2.5 Die Unterrichtsräume sind Arbeits- und Aufenthaltsräume für einen Teil des Tages. Aus Rücksicht auf die Mitschüler/-innen, die Lehrer/-innen und natürlich auch auf das Reinigungspersonal haben Ordnung und Sauberkeit eine große Bedeutung. Das Mobiliar der Schule ist pfleglich zu behandeln. Das Bemalen und Beschriften der Wände und Möbel ist strikt untersagt! Bei mutwilliger Zerstörung muss für Ersatz gesorgt bzw. der Schaden bezahlt werden. In den Fachräumen (Naturwissenschaften, Kunst-, Musik-, Hauswirtschaftsbereich, Sporthallen, Schwimmbad und Bibliothek) werden besondere Regelungen beachtet. Sie hängen in diesen Räumen aus oder werden von den Fachlehrern und Fachlehrerinnen erklärt. Beschädigungen jeglicher Art werden umgehend beim Hausmeister bzw. im Sekretariat gemeldet.

2.6 Die Gestaltung der Klassenräume und die Organisation von Tafel- und Ordnungsdienst regeln die Klassenlehrer/-innen in Absprache mit den Klassen.

2.7 Alle Klassen müssen im Wechsel jeweils für eine Woche Hofdienst machen. Am Ende der zwei großen Pausen und freitags in der 5. Stunde wird von der jeweiligen Klasse unter Aufsicht der dort zu diesem Zeitpunkt unterrichtenden Lehrer/-innen der Hofdienst durchgeführt. Welche Klasse gerade Hofdienst hat, erscheint täglich auf dem Vertretungsplan.

Jeder Klasse ist ein Reinigungsbereich zugewiesen. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse haben im Wechsel dafür Sorge zu tragen, dass diese Bereiche sauber gehalten werden.

2.8 Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel bzw. dem Aufsuchen von Fachräumen. Ansonsten bleiben alle SuS im Klassenraum.

2.9 Lange Umwege durch die Flure, um evtl. Schließfächer aufzusuchen oder Taschen und Unterrichtsmaterial vor dem Raum der nächsten Unterrichtsveranstaltung abzulegen, behindern die Durchführung der Aufsicht so sehr, dass sie nicht zugelassen werden können.

2.10 In den großen Pausen ist es zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht der Schule erforderlich, die Unterrichtsräume und Gänge unverzüglich zu verlassen. Als Aufenthaltsorte stehen dann der Pausenhof, das PZ und der Basketballplatz neben der Turnhalle zur Verfügung. Bei gutem Wetter ist auch die Wiese vor der Hausmeisterwohnung zum Ballspielen geöffnet. Der Aufenthalt hinter den Sporthallen ist nicht gestattet. Am Ende der Pausen gilt die Regelung wie vor dem Unterricht (siehe 2.1).

2.11 In den Pausen sind für SuS der ESR nur Toiletten zu benutzen, die unmittelbar am Pausengelände (neben der Gymnastikhalle) liegen. Nur durch sorgsamen Umgang mit den sanitären Einrichtungen ist es möglich, dass die Toiletten jederzeit benutzbar sind. Der Toilettendienst wird von den Klassen 9 und 10 übernommen. Die Toiletten der AFS dürfen von Schülern und Schülerinnen der Ernst-Simons-Realschule nicht benutzt werden.

2.12 Ballspiele (Ausnahme: Tischtennis) sind im Gebäude und auf dem Pausenhof aufgrund der großen Verletzungsgefahr untersagt. Ballspielmöglichkeit besteht auf dem Basketballplatz und (bei gutem Wetter) auf der Wiese vor der Hausmeisterwohnung. Softbälle sind auf dem Schulhof erlaubt.

2.13 SuS, die innerhalb der Unterrichtszeit ihrer Klassen / Kurse Freizeit haben, steht – nur nach Genehmigung durch die Schulleitung - als Aufenthaltsort das PZ zur Verfügung. Das Schulgelände darf in dieser Zeit nicht verlassen werden.

2.14 Der Mensabereich steht in der Mittagspause nur denjenigen offen, die dort essen.

2.15 Die Lehrer/-innen schließen nach Schulschluss und zum Pausenbeginn die Klassenräume ab.

2.16 Das Rauchen auf dem Schulgelände ist für alle Schüler und Schülerinnen, für das Lehrpersonal und alle sonstigen Bediensteten untersagt. Ebenso gilt ein striktes Alkoholverbot.

2.17 Um sich vor Verlusten zu schützen, sollten keine Wertgegenstände und keine größeren Geldbeträge in die Schule mitgebracht werden.

2.18 Das Mitbringen von elektronischen Geräten (MP3-Player etc.) ist nicht erwünscht. Ihre Benutzung während der Unterrichtszeit ist untersagt. Elektronische Geräte dürfen nur außerhalb des Schulgebäudes benutzt werden.

2.19 Handys müssen während der Schulzeit ausgeschaltet und verschlossen gehalten bleiben.

3 Konfliktregelung und Ordnungsmaßnahmen

An unseren Schulen hat jeder das Recht auf Achtung und Unversehrtheit seiner Person unabhängig von Alter, Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Religion und politischer Meinung. Allerdings haben rechtsradikales, rassistisches und völkerverhetzendes Gedankengut an unseren beiden Schulen nichts zu suchen.

Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um. Niemand wird beleidigt, bedroht oder lächerlich gemacht. Wir dulden weder körperliche noch verbale Gewalt. Die Streitschlichter versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Konflikte zu lösen. Ebenso stehen die SV- und Beratungslehrerinnen sowie die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und die Schulleitung zur Konfliktlösung zur Verfügung. Diebstahl, das Mitbringen von Waffen, der Konsum bzw. Verkauf von Drogen sind rechtswidrig und führen zu Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz und zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Bei Nichteinhaltung der in dieser Hausordnung festgelegten Punkte können durch Beschluss der Schulleitung oder der Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 des Schulgesetzes festgelegt werden. Dort heißt es:

(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.

(3) Ordnungsmaßnahmen sind:

    1. der schriftliche Verweis

    2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe

    3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen

    4. die Androhung der Entlassung von der Schule

    5. die Entlassung von der Schule

    6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Lan- des durch die obere Schulaufsichtsbehörde

    7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obe- re Schulaufsichtsbehörde

4 Schlussbestimmung

4.1 Diese Hausordnung ist Bestandteil des Aufnahmeverfahrens an der Ernst-Simons-Realschule. Sie wird den Erziehungsberechtigten und SuS zur Unterschrift vorgelegt, womit sie der Hausordnung zustimmen und sich verpflichten, an der Durchsetzung der Ziele dieser Hausordnung mitzuwirken.

4.2 Diese Hausordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kraft.

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